Montag, 8. Juli 2013

Fälle R. Elmer, M.K. Rózsa, Ch. Blocher zeigen: Zürcher Polizei, Strafverfolgung und Justiz verfilzt

Fall 1, Christoph Blocher. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde Blochers gegen ein Urteil des Zürcher Obergerichtes gutgeheissen. Gegen den Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser wird eine Strafuntersuchung eingeleitet.

Bürgisser hatte einen ehemaligen Mitarbeiter per E-Mail darüber informiert, dass die Oberstaatsanwaltschaft die Einleitung eines Verfahrens gegen Blocher wegen möglicher Amtsgeheimnisverletzung im Falle Philip Hildebrand beschlossen hatte.

Das Bundesgericht hält fest, dass Bürgisser damit möglicherweise selber eine Amtsgeheimnisverletzung begangen habe. Während das Zürcher Obergericht diese Frage verneint, und eine Untersuchung der Vorwürfe gegen Bürgisser verweigert hatte.

Fall 2, Miklós Klaus Rózsa. Die Bundesrichter haben eine Beschwerde des Pressefotografen Miklós Klaus Rózsa gegen ein Urteil des Zürcher Obergerichtes gutgeheissen. Die von Obergericht bestätigte Einstellung eines von Rózsa angestrengten Strafverfahrens gegen zwei Zürcher Polizisten wird aufgehoben.

Der Pressefotograf reichte die Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung, Nötigung, Amtsmissbrauch und Körperverletzung ein, weil ihn die Polizeit bei der Ausübung seiner Arbeit verhaftet, 90 Minuten auf dem Polizeiposten festgehalten und verletzt hatte.

Das Bundesgericht stellte fest, eine Einschränkung der Medienfreiheit liege nicht im Belieben der Polizei, sie komme nur in Frage,wenn die "hautnahe Präsenz" des Fotografen polizeiliches Handeln «in schwerwiegender Weise» behindere. Es sei "unklar", ob Rózsa den Polizeieinsatz überhaupt behindert habe. Dazu genüge dass "subjektive" Gefühl der Polizisten nicht. Rózsa habe sich mehrfach ausweisen wollen, damit habe sich der Transport auf den Polizeiposten "erübrigt". Dahingehende Zeugenaussagen hätten die Strafverfolger ignoriert. Insgesamt fehle ein Rechtfertigungsrund für eine Verhaftung.

Fall 3, Rudolf Elmer. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde Rudolf Elmers gegen ein Urteil des Zürcher Obergerichtes gutgeheissen. Gegen die Bank Julius Bär wurde ein eingestelltes Verfahren wegen Nötigung und Körperverletzung im Zusammenhang mit einer von der Bank Bär veranlassten Observierung Elmers durch Privatdetektive wieder aufgenommen.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft Zürich hatte im Rahmen ihrer Ermittlungen nach der Anzeige Elmers nur die angeschuldigten Privatdetektive befragt, nicht aber weitere Zeugen, und auch nicht die Opfer, also die Familie Elmer. Polizeirapporte über die Handlungen der Privatdetektive haben die Zürcher Staatsanwälte ignoriert. Das Obergericht hat die verfügte Einstellung des Verfahrens sanktioniert.

Dazu die Willkürrüge des Bundesgerichtes gegen die Organe der Zürcher Justiz: "Die Vorinstanz habe den Paragraph 31 StPO/ZH willkürlich angewandt, d.h. willentlich und vorsätzlich die Untersuchungshandlung unterlassen und gezielt nur entlastende Personen einvernommen."

Später haben sich Elmer und die Bank Bär aussergerichtlich geeinigt, worauf der Kläger seine Strafklage zurückzog und sein Desinteresse an einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung der Beschuldigten erklärte, nämlich Bank Julius Bär, Michael Bär, Raymond Bär, Rudolf Bär, Walter Knabenhans, Georg Schmid, Christoph Hiestand, Daniel v. Stockar Privatdetektei Ryffel & Co und Peter Stelzer.

Ja und, könnte man jetzt sagen. Es ist doch nichts als normal, dass Bundesgericht und Obergericht zu unterschiedlichen Urteilen kommen. Doch die drei hier erwähnten Fälle beleuchten eine gefährliche Verfilzung kantonalzürcherischer Polizei- und Justizorgane: Obergericht schützt Staatsanwaltschaft schützt Polizei.

Fusionieren Staatsanwaltschaft und Polizei in einigen Jahren im neuen Polizei- und Justizzentrum beim ehemaligen Zürcher Güterbahnhof auch noch räumlich, droht eine weitere Verschärfung der unerwünschten und staatspolitisch gefährlichen Verfilzung von Justiz und Polizei.

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