Freitag, 16. Januar 2015

Cui Bono? - Hat Thomas Jordan im Schweizer Landesinteresse gehandelt?

Chapeau! Der einstige Berner Musterschüler hat uns alle kalt erwischt, Spekulanten, Investoren, Banker und Beobachter. Mit seinem Überraschungsschlag ist Thomas Jordan aus dem Schatten seines Amtsvorgängers herausgetreten.

Surprising action heisst die Kunst des Central Banking im heutigen Wirtschaftsumfeld, nicht forward guidance.

Fragt sich bloss, wer jetzt von der kommenden Rosskur profitiert, die Jordan uns allen zugemutet hat.

Am Tage darnach ist heute noch keine klare Antwort möglich.

Als unmittelbare Verlierer erscheinen die Exportindustrie und der Tourismus, allen voran jene Beschäftigten, die dort ihren  Job verlieren werden.

Als Gewinner die Konsumenten, die billigere Importwaren und Auslandsreisen bekommen, oder auch EU-Expats, die in Franken entlohnt werden.

Allein- mittel- und langfristig könnte sich die kurzfristige "winner-looser" Analyse anders präsentieren. Aber nur wenn Thomas Jordan keine Fehler macht.

Die kommende Kursentwicklung des Frankens zum Euro nach der schockartigen Lösung der Euro-Untergrenze hängt nicht nur von der Schweiz und dem Euroland, sondern auch von zahlreichen anderen Faktoren ab.

Sollte Jordan den bisher mit volkswirtschaftlichen Landesinteressen gerechtfertigten Mindestkurs aus neoliberal-ango-amerikanisch-finanzkapitalistisch- marktfundamentalistischen Motiven (sorry für das Wortmonster) aufgegeben haben, so haben die in Bern oben noch einige staatskapitalistishe Pfeile im Köcher.

Es könnte beispielsweise eine Importsteuer zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der Exportindustrie und im Tourismus per dringlichen Bundesbeschluss eingeführt werden, usw., usf.

Die Gewichtung der geldpolitischen Massnahmen im Lichte des verfassungsmässigen und gesetzlichen Mandates der Nationalbank ist jedenfalls wieder topaktuell. Die Nationalbank ist verpflichtet Landesinteressen zu vertreten, nicht Partikularinteressen.

Topaktuell auch die Problematik der überschüssigen Giralgelder. Die überschüssigen Giralgelder, von etwa 300 Milliarden Franken, welche das Bankensystem bei der Nationalbank zurzeit hält, entstanden leistungslos aufgrund der technischen Eigenheiten des Schweizer Geldschöpfungssystems. Diese Giralgelder müssen dem Bankensystem zugunsten der Allgemeinheit wieder entzogen werden.

Auch die angesagte Schrumpfung der überschüssigen Währungsreserven, die zur Verteidigung des Mindestkurses mit diesen Giralgeldern gekauft werden mussten, darf nur im Landesinteresse erfolgen.

Was die Zukunft noch bringt, wissen wir nicht. Sicher hingegen ist, die Finanzkrise 2008 war erst der Anfang.


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